Arbeitsschutz: Pflichten im Betrieb
Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Schutz der Beschäftigten. Diese Übersicht führt 7 Regelungen aus Bundes- und
Landesrecht zusammen — jeweils mit Fundstelle und Verweis auf die amtliche Quelle.
Stand der Vorschriftensammlung: 2026-09-16
Keine Rechtsberatung.
Redaktionell gepflegter Stand, kein Ersatz für den amtlichen Text oder eine Rechtsdienstleistung nach § 2 RDG.
bundesweit
Gefahrstoffe im Nagelstudio – was das konkret bedeutet Gefahrstoffe im Nagelstudio
Nagelmodellage ist Arbeit mit Gefahrstoffen. Typisch sind sensibilisierende (Meth-)Acrylate in Flüssig- und Gelsystemen, Lösemittel wie Aceton und Ethylacetat sowie feine Schleifstäube beim Fräsen. Daraus folgen unmittelbar: Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit (§ 6, § 7) · Prüfung der Substitution weniger gefährlicher Produkte (§ 6) · Begrenzung von Dauer und Höhe der Exposition, praktisch durch Absaugung an der Entstehungsstelle (§ 8) · Sicherheitsdatenblätter aller eingesetzten Produkte vorhalten und auswerten · schriftliche Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten (§ 14) · Hautschutz gegen Sensibilisierung. Die Pflichten greifen, sobald Beschäftigte vorhanden sind; für Alleinarbeitende gelten sie über das Produktsicherheits- und Chemikalienrecht sinngemäß. Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe.
Amtliche Quelle
Biostoffverordnung – Gefährdungsbeurteilung § 4 BioStoffV
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Gefährdung der Beschäftigten durch Tätigkeiten mit Biostoffen vor Aufnahme der Tätigkeit zu beurteilen. Die Beurteilung ist fachkundig durchzuführen; fehlt dem Arbeitgeber die Fachkunde, muss er sich fachkundig beraten lassen. Sie ist unverzüglich zu aktualisieren bei maßgeblichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen, bei neuen Erkenntnissen etwa aus Unfallberichten oder arbeitsmedizinischer Vorsorge, oder wenn sich Schutzmaßnahmen als unwirksam erwiesen haben. Ansonsten ist sie mindestens jedes zweite Jahr zu überprüfen.
Amtliche Quelle
Arbeitsschutz – Gefährdungsbeurteilung § 5 ArbSchG
Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Beurteilung ist je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen; bei gleichartigen Arbeitsbedingungen genügt die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit. Die Pflicht greift, sobald Beschäftigte vorhanden sind.
Amtliche Quelle
Das waren 3 von 7 Regelungen — als Leseprobe.
Die vollständige Sammlung mit allen 7 Einträgen, Fundstellen und
amtlichen Quellen ist Teil der HygieneApp. Dort ist sie zusätzlich auf Ihren Betrieb und
Ihre Tätigkeiten gefiltert — Sie sehen nur, was für Sie gilt, statt alles zu lesen.
Vollständige Sammlung freischalten
Ab 299 € je Standort und Jahr, inkl. MwSt. · Laufend gepflegt, mit Prüfdatum je Eintrag
Diese Pflichten automatisch im Blick
Die HygieneApp filtert die Vorschriften nach Bundesland und Tätigkeit und erzeugt daraus Pläne,
Aufgaben und prüffähige Nachweise. Ab 299 € je Standort und Jahr, inkl. MwSt.
Jetzt starten
Alle Themen · Nach Bundesland
Nach Bundesland: Nordrhein-Westfalen · Bayern · Berlin · Baden-Württemberg · Niedersachsen · Hessen
Häufige Fragen: Was das Gesundheitsamt sehen will · Brauche ich einen Hygieneplan? · Unterweisung nach § 36 IfSG · Wie lange aufbewahren?
Rechte an dieser Sammlung
Die Zusammenstellung, Auswahl, Einordnung und die Zusammenfassungen sind
eigene Leistung und urheberrechtlich geschützt. Die Sammlung ist zudem eine Datenbank im
Sinne der §§ 87a ff. UrhG; ihre Erstellung und laufende Pflege beruhen auf einer wesentlichen
Investition. Die Entnahme oder Weiterverwendung wesentlicher Teile ist ohne Zustimmung
unzulässig — auch in Auszügen und auch in umformulierter Form.
Die amtlichen Texte selbst sind gemeinfrei. Geschützt ist nicht das
Gesetz, sondern diese Aufbereitung. Einzelabrufe zum eigenen Gebrauch sind selbstverständlich frei.
© 2026 Automatisierung mit System LLC · Die HygieneApp