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Hygienevorschriften in Bayern

Welche Hygienepflichten gelten für Kosmetikstudios, Tattoo- und Piercingstudios, Fußpflege, Wimpernstudios und Friseurbetriebe in Bayern? Diese Übersicht nennt 14 landesrechtliche und 36 bundesweite Regelungen — jeweils mit Fundstelle und Verweis auf die amtliche Quelle.

Stand der Vorschriftensammlung: 2026-09-16

Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt den redaktionell gepflegten Stand wieder und ersetzt weder die Prüfung des amtlichen Textes noch eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG.

Landesrecht Bayern (14)

Dokumentation

Geltungsbereich § 1 Abs. 1

Der Verordnung unterliegt, wer ohne Arzt oder Zahnarzt zu sein berufs- oder gewerbsmäßig Tätigkeiten am Menschen ausübt, bei denen Haut oder Schleimhaut verletzt und Krankheitserreger im Sinne des IfSG übertragen werden können. Ausdrücklich genannt sind Haarschneiden und Rasieren, Maniküre und Pediküre, Tätowieren, Ohrlochstechen und das Einbringen von Schmuck an, in oder unter Haut oder Schleimhaut, invasive Verfahren der Kosmetik sowie die nichtärztliche Heilkunde einschließlich Akupunktur.

Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-30

Geltungsbereich § 1 Abs. 2

Anforderungen, die sich aus arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ergeben, bleiben von dieser Verordnung unberührt und gelten zusätzlich.

Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-30

Allgemeine Anforderungen und Pflichten § 2 Abs. 7

Werden Tätigkeiten nach § 1 in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen vorgenommen, sind die Hygienemaßnahmen mit dem Hygienefachpersonal der jeweiligen Einrichtung abzustimmen.

Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-30

Das waren 3 von 50 Regelungen — als Leseprobe.

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Bundesweit geltend (36)

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Die amtlichen Texte selbst sind gemeinfrei. Geschützt ist nicht das Gesetz, sondern diese Aufbereitung. Einzelabrufe zum eigenen Gebrauch sind selbstverständlich frei.

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