Datenschutz: Pflichten im Betrieb
Welche Pflichten aus der DSGVO für die Hygienedokumentation gelten. Diese Übersicht führt 10 Regelungen aus Bundes- und
Landesrecht zusammen — jeweils mit Fundstelle und Verweis auf die amtliche Quelle.
Stand der Vorschriftensammlung: 2026-09-16
Keine Rechtsberatung.
Redaktionell gepflegter Stand, kein Ersatz für den amtlichen Text oder eine Rechtsdienstleistung nach § 2 RDG.
bundesweit
DSGVO – Informationspflicht bei der Datenerhebung Art. 13 DSGVO
Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, teilt der Verantwortliche ihr ZUM ZEITPUNKT DER ERHEBUNG mit: Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen · gegebenenfalls Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten · Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung · bei berechtigtem Interesse dessen Beschreibung · Empfänger oder Kategorien von Empfängern · gegebenenfalls Absicht der Übermittlung in ein Drittland · Speicherdauer · Betroffenenrechte einschließlich Widerruf und Beschwerderecht. FÜR STUDIOS: Diese Information gehört auf den Anamnesebogen beziehungsweise an den Anmeldeprozess – nicht erst in die Datenschutzerklärung der Website.
Amtliche Quelle
DSGVO – Auftragsverarbeitung und AV-Vertrag Art. 28 DSGVO
Wer Verarbeitung im Auftrag durchführen lässt, darf nur mit Auftragsverarbeitern arbeiten, die hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bieten. Der Auftragsverarbeiter darf keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige schriftliche Genehmigung hinzuziehen; bei allgemeiner Genehmigung ist über jede beabsichtigte Änderung zu informieren, damit Einspruch möglich ist. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage eines Vertrags. FÜR STUDIOS: Jede Software, die Kundendaten verarbeitet – Terminbuchung, Kassensystem, Hygienedokumentation, Cloud-Speicher – erfordert einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter. Ohne AV-Vertrag ist die Nutzung datenschutzrechtlich angreifbar.
Amtliche Quelle
DSGVO – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Art. 30 DSGVO
Jeder Verantwortliche führt ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten in seiner Zuständigkeit. Es enthält: Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des Datenschutzbeauftragten · die Zwecke der Verarbeitung · eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten · die Kategorien von Empfängern · gegebenenfalls Übermittlungen in Drittländer · vorgesehene Löschfristen · eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. HINWEIS: Die Ausnahme für Betriebe unter 250 Beschäftigten greift NICHT, wenn besondere Datenkategorien wie Gesundheitsdaten verarbeitet werden – für Studios besteht die Pflicht damit praktisch immer.
Amtliche Quelle
Das waren 3 von 10 Regelungen — als Leseprobe.
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