Hygienevorschriften in Nordrhein-Westfalen
Welche Hygienepflichten gelten für Kosmetikstudios, Tattoo- und
Piercingstudios, Fußpflege, Wimpernstudios und Friseurbetriebe in Nordrhein-Westfalen?
Diese Übersicht nennt 20 landesrechtliche und 36 bundesweite Regelungen —
jeweils mit Fundstelle und Verweis auf die amtliche Quelle.
Stand der Vorschriftensammlung: 2026-09-16
Keine Rechtsberatung.
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amtlichen Textes noch eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG.
Landesrecht Nordrhein-Westfalen (20)
Abfallmanagement
Abfälle § 5
Verletzungsgefährliche Geräte dürfen auch nach einer Desinfektion nur in Verpackungen entsorgt werden, von denen keine Verletzungsgefahr ausgeht. Weitergehende abfallrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-09-16
Dokumentation
Geltungsbereich § 1
Die Verordnung gilt für berufs- und gewerbsmäßige Tätigkeiten außerhalb der Heilkunde, bei denen Krankheitserreger im Sinne von § 2 IfSG auf Menschen übertragen werden können, insbesondere die Erreger von AIDS sowie Virushepatitis B und C. Ausdrücklich erfasst sind Friseurhandwerk, Kosmetik, Fußpflege, Tätowieren, Piercing und Ohrlochstechen sowie alle weiteren Tätigkeiten, bei denen mit entsprechenden Instrumenten die Körperoberfläche verletzt werden kann.
Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12
Pflichten - Hygieneplan § 2 Abs. 6
Betreiber müssen einen schriftlichen, an die betrieblichen Anforderungen angepassten Hygieneplan erstellen. Er muss alle hygienerelevanten Maßnahmen aufführen: Desinfektions- und Sterilisationsvorgaben, Wundbehandlung sowie Entsorgung und Lagerung von Materialien. Der Plan muss für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter frei zugänglich sein, ist jährlich zu überprüfen und Gegenstand regelmäßiger Personalunterweisung. Neue Mitarbeitende sind vor Aufnahme der Tätigkeit einzuweisen. Das Gesundheitsamt hat ein Einsichtsrecht.
Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12
Das waren 3 von 56 Regelungen — als Leseprobe.
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Personalhygiene
Bundesweit geltend (36)
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