Flächenhygiene: Pflichten im Betrieb
Anforderungen an Räume, Oberflächen, Reinigung und Desinfektion. Diese Übersicht führt 24 Regelungen aus Bundes- und
Landesrecht zusammen — jeweils mit Fundstelle und Verweis auf die amtliche Quelle.
Stand der Vorschriftensammlung: 2026-09-16
Keine Rechtsberatung.
Redaktionell gepflegter Stand, kein Ersatz für den amtlichen Text oder eine Rechtsdienstleistung nach § 2 RDG.
Baden-Württemberg
Desinfektionsmittel und Desinfektionsverfahren § 3 Abs. 1
Zur Desinfektion dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die entweder von der nach § 18 Absatz 1 IfSG zuständigen Bundesoberbehörde auf Wirksamkeit und Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt geprüft und in eine zu veröffentlichende Liste aufgenommen oder in der Desinfektionsmittelliste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie aufgeführt sind. Zur Sterilisation dürfen nur die vom Robert Koch-Institut oder von der zuständigen Bundesoberbehörde anerkannten Verfahren oder Verfahren nach dem Stand der Technik verwendet werden.
Amtliche Quelle
Bayern
Allgemeine Anforderungen und Pflichten § 2 Abs. 6
Im Anschluss an Tätigkeiten, bei denen es zu Verletzungen von Haut oder Schleimhaut kommt, sowie bei Kontamination mit Blut oder Sekreten sind die betroffenen Arbeits- und Kontaktflächen unverzüglich einer Wischdesinfektion zu unterziehen. Sichtbare Verunreinigungen sind vorher zu entfernen.
Amtliche Quelle
Anforderung an den Arbeitsbereich § 3 Abs. 1
Tätigkeiten, die eine Verletzung von Haut oder Schleimhaut vorsehen, sind in einem dafür bestimmten Arbeitsbereich vorzunehmen. Dieser muss so beschaffen sein, dass alle Oberflächen leicht zu reinigen und bei Bedarf zu desinfizieren sind.
Amtliche Quelle
Das waren 3 von 24 Regelungen — als Leseprobe.
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