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Hygienevorschriften in Berlin

Welche Hygienepflichten gelten für Kosmetikstudios, Tattoo- und Piercingstudios, Fußpflege, Wimpernstudios und Friseurbetriebe in Berlin? Diese Übersicht nennt 25 landesrechtliche und 36 bundesweite Regelungen — jeweils mit Fundstelle und Verweis auf die amtliche Quelle.

Stand der Vorschriftensammlung: 2026-09-16

Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt den redaktionell gepflegten Stand wieder und ersetzt weder die Prüfung des amtlichen Textes noch eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG.

Landesrecht Berlin (25)

Abfallmanagement

Entsorgung § 5

Zu entsorgende spitze, scharfe und zerbrechliche Arbeitsgeräte und Arbeitsmaterialien sind in geeigneten Einwegbehältnissen zu sammeln. Diese müssen feuchtigkeitsbeständig, durchstichsicher und verschließbar sein, damit eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen wird. Die Behältnisse können wie Restmüll entsorgt werden; abfallrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12

Dokumentation

Eingangsformel Eingangsformel

Die Verordnung wurde erlassen auf Grund des § 17 Absatz 4 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000, zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 20 des Gesetzes vom 18. Juli 2016, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 17. April 2012, durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.

Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12

Geltungsbereich § 1

Der Verordnung unterliegt, wer ohne Ärztin, Arzt, Zahnärztin oder Zahnarzt zu sein berufs- oder gewerbsmäßig Tätigkeiten am Menschen ausübt, bei denen Krankheitserreger im Sinne von § 2 Nummer 1 IfSG übertragen werden können, insbesondere die Erreger von AIDS/HIV sowie Virushepatitis B und C. Erfasst sind insbesondere Akupunktur, Haarpflege, Kosmetik, Maniküre, Pediküre, Tätowieren, Ohrlochstechen und die Schmuckeinbringung an, in oder unter Haut oder Schleimhaut (Piercen).

Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12

Das waren 3 von 61 Regelungen — als Leseprobe.

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Bundesweit geltend (36)

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