Gebäudereinigung: Pflichten im Betrieb
Regelungen für Reinigungsleistungen und Gebäudehygiene. Diese Übersicht führt 7 Regelungen aus Bundes- und
Landesrecht zusammen — jeweils mit Fundstelle und Verweis auf die amtliche Quelle.
Stand der Vorschriftensammlung: 2026-09-16
Keine Rechtsberatung.
Redaktionell gepflegter Stand, kein Ersatz für den amtlichen Text oder eine Rechtsdienstleistung nach § 2 RDG.
Baden-Württemberg
Pflichten § 2 Abs. 5
Tätigkeiten nach § 1 dürfen nur in geeigneten Räumen ausgeübt werden. In diesen Räumen dürfen sich keine Haustiere aufhalten oder gehalten werden, und es dürfen dort keine Lebensmittel hergestellt oder behandelt werden; das Verbot gilt nicht für außerbetriebliche ambulante Tätigkeiten. Dem Personal müssen Handwaschgelegenheiten mit fließendem Wasser sowie Seifenspender, Händedesinfektionsmittelspender und hygienisch einwandfreie Vorrichtungen zum Trocknen der Hände zur unmittelbaren Benutzung zur Verfügung stehen.
Amtliche Quelle
Berlin
Begriffsbestimmungen – Reinigung § 2 Nr. 5
Reinigung ist die mechanische Behandlung von Haut- und Schleimhautflächen, Arbeitsflächen, Arbeitsgeräten, Arbeitsmaterialien sowie Arbeitsräumen unter Verwendung geeigneter Reinigungsmittel zur Befreiung von Verschmutzungen mit dem Ziel der Keimreduktion.
Amtliche Quelle
Raumreinigung § 3 Abs. 6
Arbeitsräume sind arbeitstäglich zu reinigen. Bei sichtbarer Verunreinigung mit Blut oder Körpersekreten sind die betroffenen Flächen sofort zu reinigen und zu desinfizieren.
Amtliche Quelle
Das waren 3 von 7 Regelungen — als Leseprobe.
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