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Geräte & Anwendungen: Pflichten im Betrieb

Anforderungen an Geräte, insbesondere bei Laser und intensiven Lichtquellen. Diese Übersicht führt 6 Regelungen aus Bundes- und Landesrecht zusammen — jeweils mit Fundstelle und Verweis auf die amtliche Quelle.

Stand der Vorschriftensammlung: 2026-09-16

Keine Rechtsberatung. Redaktionell gepflegter Stand, kein Ersatz für den amtlichen Text oder eine Rechtsdienstleistung nach § 2 RDG.

bundesweit

EU-Kosmetikverordnung – wann sie ein Studio trifft KosmetikVO Anwendbarkeit

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 richtet sich an die verantwortliche Person, also an Hersteller, Importeure und Händler, die ein kosmetisches Mittel unter eigenem Namen in Verkehr bringen. WER NUR EINGEKAUFTE PRODUKTE ANWENDET, ist nicht verantwortliche Person und hat keine Herstellerpflichten. ACHTUNG – die Pflichten greifen, sobald ein Betrieb: eigene Produkte mischt oder anrührt und weitergibt · Produkte unter eigenem Label oder eigener Marke verkauft (Private Label) · Produkte umfüllt und abgibt · Produkte aus dem Nicht-EU-Ausland selbst importiert · ein Produkt verändert. Dann gelten sämtliche Pflichten: Sicherheitsbewertung, Produktinformationsdatei, Notifizierung, Kennzeichnung, gute Herstellungspraxis. Das ist vielen Studios mit eigener Pflegelinie nicht bewusst.

Amtliche Quelle

Medizinprodukte-Betreiberverordnung MPBetreibV

Werden bei den Tätigkeiten Medizinprodukte eingesetzt – etwa in der podologischen und medizinischen Fußpflege oder bei bestimmten Sterilisatoren –, sind die Vorschriften der Medizinprodukte-Betreiberverordnung einzuhalten. Mehrere Landes-Hygieneverordnungen verweisen ausdrücklich darauf, unter anderem Bremen und das Saarland. HINWEIS: Der Detailinhalt ist in dieser Bibliothek noch nicht ausgearbeitet – hier ist nur die Anwendbarkeit dokumentiert.

Amtliche Quelle

Tätowiermittel – REACH und Tätowiermittel-Verordnung Tätowiermittel

Für Tätowier- und Permanent-Make-up-Farben gelten seit dem 4. Januar 2022 die Beschränkungen nach Anhang XVII Eintrag 75 der EU-Chemikalienverordnung REACH; zahlreiche Inhaltsstoffe sind verboten oder in der Konzentration begrenzt. Ergänzend gilt die nationale Tätowiermittel-Verordnung. Tätowiermittel unterliegen zudem nach § 4 Absatz 1 Nummer 3 LFGB den Regelungen für kosmetische Mittel; nach § 26 Satz 1 Nummer 1 LFGB ist es verboten, sie so herzustellen oder zu behandeln, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gesundheit schädigen können. HINWEIS: Der Detailinhalt dieser Vorschriften ist in dieser Bibliothek noch nicht ausgearbeitet – hier ist nur die Anwendbarkeit dokumentiert.

Amtliche Quelle

Das waren 3 von 6 Regelungen — als Leseprobe.

Die vollständige Sammlung mit allen 6 Einträgen, Fundstellen und amtlichen Quellen ist Teil der HygieneApp. Dort ist sie zusätzlich auf Ihren Betrieb und Ihre Tätigkeiten gefiltert — Sie sehen nur, was für Sie gilt, statt alles zu lesen.

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Diese Pflichten automatisch im Blick

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Die Zusammenstellung, Auswahl, Einordnung und die Zusammenfassungen sind eigene Leistung und urheberrechtlich geschützt. Die Sammlung ist zudem eine Datenbank im Sinne der §§ 87a ff. UrhG; ihre Erstellung und laufende Pflege beruhen auf einer wesentlichen Investition. Die Entnahme oder Weiterverwendung wesentlicher Teile ist ohne Zustimmung unzulässig — auch in Auszügen und auch in umformulierter Form.

Die amtlichen Texte selbst sind gemeinfrei. Geschützt ist nicht das Gesetz, sondern diese Aufbereitung. Einzelabrufe zum eigenen Gebrauch sind selbstverständlich frei.

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