Hygienevorschriften in Brandenburg
Welche Hygienepflichten gelten für Kosmetikstudios, Tattoo- und
Piercingstudios, Fußpflege, Wimpernstudios und Friseurbetriebe in Brandenburg?
Diese Übersicht nennt 4 landesrechtliche und 36 bundesweite Regelungen —
jeweils mit Fundstelle und Verweis auf die amtliche Quelle.
Stand der Vorschriftensammlung: 2026-09-16
Keine Rechtsberatung.
Diese Seite gibt den redaktionell gepflegten Stand wieder und ersetzt weder die Prüfung des
amtlichen Textes noch eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG.
Landesrecht Brandenburg (4)
Dokumentation
Rechtslage Brandenburg – kein sektorspezifisches Landesrecht Hinweis zur Rechtslage
Brandenburg hat für Körperpflegebetriebe – Friseur, Kosmetik, Fußpflege, Tätowieren, Piercing, Ohrlochstechen – keine eigene Hygieneverordnung erlassen. Maßgeblich sind das Infektionsschutzgesetz des Bundes, insbesondere die Pflicht zum betriebseigenen Hygieneplan nach § 36 IfSG, sowie das Brandenburgische Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG). Hinzu kommen Vorgaben des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes, das Arbeitsschutzrecht und produktbezogene Regeln wie die EU-Vorgaben für Tätowiermittel. Für Brandenburger Betriebe gelten daher zusätzlich die unter Bundesrecht geführten Vorschriften dieser Bibliothek.
Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12
Überwachungsbefugnisse der Gesundheitsämter § 13 BbgGDG
Die mit der Überwachung beauftragten Personen dürfen Grundstücke sowie Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume samt der dort befindlichen Gegenstände während der üblichen Geschäftszeit betreten und untersuchen. Bei drohenden Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung ist das auch außerhalb dieser Zeiten und in verbundenen Wohnräumen zulässig. Sie dürfen Proben fordern oder entnehmen sowie Auskünfte und Unterlagen einfordern. Die Betroffenen müssen diese Amtshandlungen dulden, Räume zugänglich machen und Auskünfte sowie Unterlagen herausgeben.
Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12
Ordnungswidrigkeiten und Bußgeld § 14 BbgGDG
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig der Anzeigepflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nachkommt, eine Überwachungsmaßnahme oder Probennahme nicht duldet, eine Auskunft nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. Zuständig für Verfolgung und Ahndung sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12
Das waren 3 von 40 Regelungen — als Leseprobe.
Die vollständige Sammlung mit allen 40 Einträgen, Fundstellen und
amtlichen Quellen ist Teil der HygieneApp. Dort ist sie zusätzlich auf Ihren Betrieb und
Ihre Tätigkeiten gefiltert — Sie sehen nur, was für Sie gilt, statt alles zu lesen.
Vollständige Sammlung freischalten
Ab 299 € je Standort und Jahr, inkl. MwSt. · Laufend gepflegt, mit Prüfdatum je Eintrag
Bundesweit geltend (36)
Diese Pflichten dokumentieren
Die HygieneApp erzeugt aus Ihren Angaben Hygieneplan, Desinfektionsplan und Reinigungsplan,
führt den Tagesplan mit Nachweis und filtert die Vorschriften nach Ihrem Bundesland.
Ab 299 € je Standort und Jahr, inkl. MwSt.
Jetzt starten
Andere Bundesländer ansehen
Nach Thema: Dokumentation · Instrumentenaufbereitung · Personalhygiene · Flächenhygiene · Abfallmanagement · Schulung und Unterweisung · Datenschutz
Häufige Fragen: Was das Gesundheitsamt sehen will · Brauche ich einen Hygieneplan? · Unterweisung nach § 36 IfSG · Wie lange aufbewahren?
Rechte an dieser Sammlung
Die Zusammenstellung, Auswahl, Einordnung und die Zusammenfassungen sind
eigene Leistung und urheberrechtlich geschützt. Die Sammlung ist zudem eine Datenbank im
Sinne der §§ 87a ff. UrhG; ihre Erstellung und laufende Pflege beruhen auf einer wesentlichen
Investition. Die Entnahme oder Weiterverwendung wesentlicher Teile ist ohne Zustimmung
unzulässig — auch in Auszügen und auch in umformulierter Form.
Die amtlichen Texte selbst sind gemeinfrei. Geschützt ist nicht das
Gesetz, sondern diese Aufbereitung. Einzelabrufe zum eigenen Gebrauch sind selbstverständlich frei.
© 2026 Automatisierung mit System LLC · Die HygieneApp