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Hygienevorschriften in Hamburg

Welche Hygienepflichten gelten für Kosmetikstudios, Tattoo- und Piercingstudios, Fußpflege, Wimpernstudios und Friseurbetriebe in Hamburg? Diese Übersicht nennt 15 landesrechtliche und 36 bundesweite Regelungen — jeweils mit Fundstelle und Verweis auf die amtliche Quelle.

Stand der Vorschriftensammlung: 2026-09-16

Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt den redaktionell gepflegten Stand wieder und ersetzt weder die Prüfung des amtlichen Textes noch eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG.

Landesrecht Hamburg (15)

Abfallmanagement

Entsorgung von Abfällen § 4 Abs. 1

Spitze, scharfe oder zerbrechliche (verletzungsgefährliche) Gegenstände aus Tätigkeiten nach § 1 dürfen — auch wenn sie desinfiziert wurden — nur in einer Verpackung in den Abfall gegeben werden, die eine Verletzungsgefahr ausschließt. Sonstige abfallrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12

Entsorgung von Abfällen § 4 Abs. 2

Sonstige abfallrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12

Dokumentation

Eingangsformel Eingangsformel

Die Verordnung wurde auf Grund des § 17 Absatz 4 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000, zuletzt geändert am 24. Dezember 2003, erlassen.

Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12

Das waren 3 von 51 Regelungen — als Leseprobe.

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Bundesweit geltend (36)

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Die amtlichen Texte selbst sind gemeinfrei. Geschützt ist nicht das Gesetz, sondern diese Aufbereitung. Einzelabrufe zum eigenen Gebrauch sind selbstverständlich frei.

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