Die HygieneApp

Hygienevorschriften in Mecklenburg-Vorpommern

Welche Hygienepflichten gelten für Kosmetikstudios, Tattoo- und Piercingstudios, Fußpflege, Wimpernstudios und Friseurbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern? Diese Übersicht nennt 13 landesrechtliche und 36 bundesweite Regelungen — jeweils mit Fundstelle und Verweis auf die amtliche Quelle.

Stand der Vorschriftensammlung: 2026-09-16

Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt den redaktionell gepflegten Stand wieder und ersetzt weder die Prüfung des amtlichen Textes noch eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG.

Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern (13)

Abfallmanagement

Beseitigung von Abfällen § 4 Abs. 1

Spitze, scharfe oder zerbrechliche Instrumente und Geräteteile aus Tätigkeiten nach § 1 dürfen mit dem Hausmüll nur beseitigt werden, wenn sie sich in Behältern befinden, die eine Verletzungsgefahr ausschließen. Benutzte Instrumente und Geräte sowie mit Blut, Exkret oder Sekret verschmutzte feuchte Gegenstände dürfen, sofern sie mit meldepflichtigen Krankheitserregern kontaminiert sind und nicht gesondert als infektiöser Abfall entsorgt werden, nur nach vorheriger Desinfektion in den Hausmüll gegeben werden.

Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12

Beseitigung von Abfällen § 4 Abs. 2

Abfallrechtliche Regelungen in anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12

Dokumentation

Eingangsformel Präambel

Die Verordnung wurde erlassen aufgrund des § 17 Absatz 4 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 durch die Landesregierung sowie — hinsichtlich der Ordnungswidrigkeiten — aufgrund des § 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten durch das Sozialministerium im Benehmen mit dem Innenministerium. Verkündet als Artikel 2 der Infektionsschutzanpassungsverordnung vom 12. Juni 2001 (GVOBl. M-V S. 172).

Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12

Das waren 3 von 49 Regelungen — als Leseprobe.

Die vollständige Sammlung mit allen 49 Einträgen, Fundstellen und amtlichen Quellen ist Teil der HygieneApp. Dort ist sie zusätzlich auf Ihren Betrieb und Ihre Tätigkeiten gefiltert — Sie sehen nur, was für Sie gilt, statt alles zu lesen.

Vollständige Sammlung freischalten

Ab 299 € je Standort und Jahr, inkl. MwSt. · Laufend gepflegt, mit Prüfdatum je Eintrag

Personalhygiene

Bundesweit geltend (36)

Diese Pflichten dokumentieren

Die HygieneApp erzeugt aus Ihren Angaben Hygieneplan, Desinfektionsplan und Reinigungsplan, führt den Tagesplan mit Nachweis und filtert die Vorschriften nach Ihrem Bundesland. Ab 299 € je Standort und Jahr, inkl. MwSt.

Jetzt starten

Andere Bundesländer ansehen

Nach Thema: Dokumentation · Instrumentenaufbereitung · Personalhygiene · Flächenhygiene · Abfallmanagement · Schulung und Unterweisung · Datenschutz

Häufige Fragen: Was das Gesundheitsamt sehen will · Brauche ich einen Hygieneplan? · Unterweisung nach § 36 IfSG · Wie lange aufbewahren?

Rechte an dieser Sammlung

Die Zusammenstellung, Auswahl, Einordnung und die Zusammenfassungen sind eigene Leistung und urheberrechtlich geschützt. Die Sammlung ist zudem eine Datenbank im Sinne der §§ 87a ff. UrhG; ihre Erstellung und laufende Pflege beruhen auf einer wesentlichen Investition. Die Entnahme oder Weiterverwendung wesentlicher Teile ist ohne Zustimmung unzulässig — auch in Auszügen und auch in umformulierter Form.

Die amtlichen Texte selbst sind gemeinfrei. Geschützt ist nicht das Gesetz, sondern diese Aufbereitung. Einzelabrufe zum eigenen Gebrauch sind selbstverständlich frei.

© 2026 Automatisierung mit System LLC · Die HygieneApp