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Hygienevorschriften in Rheinland-Pfalz

Welche Hygienepflichten gelten für Kosmetikstudios, Tattoo- und Piercingstudios, Fußpflege, Wimpernstudios und Friseurbetriebe in Rheinland-Pfalz? Diese Übersicht nennt 15 landesrechtliche und 36 bundesweite Regelungen — jeweils mit Fundstelle und Verweis auf die amtliche Quelle.

Stand der Vorschriftensammlung: 2026-09-16

Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt den redaktionell gepflegten Stand wieder und ersetzt weder die Prüfung des amtlichen Textes noch eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG.

Landesrecht Rheinland-Pfalz (15)

Abfallmanagement

Vorbehandlung von Abfällen § 4 Abs. 1

Spitze, scharfe oder zerbrechliche Geräte, die bei Tätigkeiten nach § 2 Absatz 3 und 4 verwendet wurden, dürfen nur in Behältnissen, die eine Verletzungsgefahr ausschließen, oder nach erfolgter Desinfektion in den Hausmüll gegeben werden. Abfallrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12

Vorbehandlung von Abfällen § 4 Abs. 2

Abfallrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12

Dokumentation

Geltungsbereich § 1

Der Verordnung unterliegt, wer ohne Arzt oder Zahnarzt zu sein berufs- oder gewerbsmäßig Tätigkeiten im Bereich der Heilkunde, der Körper- oder der Schönheitspflege ausübt, bei denen durch Geräte Erreger einer durch Blut übertragbaren Krankheit übertragen werden können — vor allem die Erreger von AIDS (HIV) oder Virushepatitis. Neben Tätigkeiten in der Heilkunde gilt dies insbesondere für Haar- und Bartpflege, Maniküre und Pediküre sowie für Tätowieren, Ohrlochstechen und Akupunktur.

Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12

Das waren 3 von 51 Regelungen — als Leseprobe.

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Bundesweit geltend (36)

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