Hygienevorschriften in Saarland
Welche Hygienepflichten gelten für Kosmetikstudios, Tattoo- und
Piercingstudios, Fußpflege, Wimpernstudios und Friseurbetriebe in Saarland?
Diese Übersicht nennt 26 landesrechtliche und 36 bundesweite Regelungen —
jeweils mit Fundstelle und Verweis auf die amtliche Quelle.
Stand der Vorschriftensammlung: 2026-09-16
Keine Rechtsberatung.
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Landesrecht Saarland (26)
Abfallmanagement
Beseitigung von Abfällen § 5 Abs. 1
Spitze, scharfe oder zerbrechliche Gegenstände, die bei Tätigkeiten nach § 1 verwendet wurden, dürfen — auch wenn sie desinfiziert worden sind — nur dann mit dem Hausmüll beseitigt werden, wenn sie in Behältern in den Abfall gegeben werden, die eine Verletzungsgefahr ausschließen.
Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12
Beseitigung von Abfällen § 5 Abs. 2
Abfallrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12
Dokumentation
Geltungsbereich § 1
Der Verordnung unterliegt, wer ohne Arzt oder Zahnarzt zu sein berufs- oder gewerbsmäßig Tätigkeiten ausübt, bei denen Erreger übertragbarer Krankheiten im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 IfSG oder deren toxische Produkte auf den Menschen übertragen werden können — insbesondere die Erreger von AIDS (HIV) sowie Virushepatitis B und C. Das gilt insbesondere für Injektionen, Akupunktur, Tätowieren, Ohrlochstechen, Piercen sowie für Tätigkeiten im Friseurhandwerk, in der Kosmetik und in der Fußpflege.
Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12
Das waren 3 von 62 Regelungen — als Leseprobe.
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Bundesweit geltend (36)
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