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Hygienevorschriften in Saarland

Welche Hygienepflichten gelten für Kosmetikstudios, Tattoo- und Piercingstudios, Fußpflege, Wimpernstudios und Friseurbetriebe in Saarland? Diese Übersicht nennt 26 landesrechtliche und 36 bundesweite Regelungen — jeweils mit Fundstelle und Verweis auf die amtliche Quelle.

Stand der Vorschriftensammlung: 2026-09-16

Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt den redaktionell gepflegten Stand wieder und ersetzt weder die Prüfung des amtlichen Textes noch eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG.

Landesrecht Saarland (26)

Abfallmanagement

Beseitigung von Abfällen § 5 Abs. 1

Spitze, scharfe oder zerbrechliche Gegenstände, die bei Tätigkeiten nach § 1 verwendet wurden, dürfen — auch wenn sie desinfiziert worden sind — nur dann mit dem Hausmüll beseitigt werden, wenn sie in Behältern in den Abfall gegeben werden, die eine Verletzungsgefahr ausschließen.

Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12

Beseitigung von Abfällen § 5 Abs. 2

Abfallrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12

Dokumentation

Geltungsbereich § 1

Der Verordnung unterliegt, wer ohne Arzt oder Zahnarzt zu sein berufs- oder gewerbsmäßig Tätigkeiten ausübt, bei denen Erreger übertragbarer Krankheiten im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 IfSG oder deren toxische Produkte auf den Menschen übertragen werden können — insbesondere die Erreger von AIDS (HIV) sowie Virushepatitis B und C. Das gilt insbesondere für Injektionen, Akupunktur, Tätowieren, Ohrlochstechen, Piercen sowie für Tätigkeiten im Friseurhandwerk, in der Kosmetik und in der Fußpflege.

Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12

Das waren 3 von 62 Regelungen — als Leseprobe.

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Bundesweit geltend (36)

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