Hygienevorschriften in Sachsen
Welche Hygienepflichten gelten für Kosmetikstudios, Tattoo- und
Piercingstudios, Fußpflege, Wimpernstudios und Friseurbetriebe in Sachsen?
Diese Übersicht nennt 14 landesrechtliche und 36 bundesweite Regelungen —
jeweils mit Fundstelle und Verweis auf die amtliche Quelle.
Stand der Vorschriftensammlung: 2026-09-16
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Landesrecht Sachsen (14)
Abfallmanagement
Abfallbeseitigung § 6
Alle Abfallmaterialien, die bei der Ausübung von Tätigkeiten nach § 1 anfallen, sind entsprechend den geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes in für den jeweiligen Abfallschlüssel vorgeschriebenen verschließbaren Behältnissen zu sammeln und zu entsorgen. Dies gilt insbesondere für mit Blut, Sekreten oder Ausscheidungen kontaminierte Abfälle und für scharfe, spitze Gegenstände, die nach Abfallschlüssel 1801 des Europäischen Abfallverzeichnisses als medizinischer Abfall einzustufen sind.
Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-09-03
Dokumentation
Eingangsformel (Präambel) Präambel
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Verhütung übertragbarer Krankheiten wurde auf Grund des § 17 Absatz 4 Satz 1 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit § 8 der sächsischen Zuständigkeitsverordnung nach dem IfSG erlassen. Vollzitat: Sächsische Hygiene-Verordnung vom 7. April 2004 (SächsGVBl. S. 137), geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 8. Dezember 2009 (SächsGVBl. S. 594).
Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12
Geltungsbereich § 1
Der Verordnung unterliegt, wer ohne Arzt oder Zahnarzt zu sein Heilkunde ausübt oder berufs- beziehungsweise gewerbsmäßig Tätigkeiten am Menschen im Bereich der Körper- oder Schönheitspflege durchführt, bei denen Erreger einer durch Blut übertragbaren Krankheit im Sinne von § 2 Nummer 3 IfSG — vor allem AIDS und Virushepatitiden — übertragen werden können. Voraussetzung ist, dass dabei Geräte, Werkzeuge oder Gegenstände eingesetzt werden, die bei bestimmungsgemäßer Anwendung regelmäßig eine Durchtrennung von Haut oder Schleimhaut verursachen oder unbeabsichtigt verursachen können. Erfasst sind neben der nichtärztlichen Heilkunde einschließlich Akupunktur insbesondere Friseurhandwerk, Kosmetik, Maniküre und Pediküre, Ohrlochstechen, Tätowieren und Piercing. Tätigkeiten medizinischer Gesundheitsfachberufe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege fallen nicht darunter.
Amtliche Quelle · zuletzt geprüft 2026-08-12
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